Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber im Auftrag von Jutta Kieber wegen unerlaubter Verwendung von Gedichten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. April 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber im Auftrag von Jutta Kieber wegen unerlaubter Verwendung von Gedichten

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber im Auftrag von Jutta Kieber wegen unerlaubter Verwendung von Gedichten
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Leineweber aus Essen
im Auftrag von
Jutta Kieber
wegen
unerlaubter Verwendung von Gedichten.
Die Kanzlei Leineweber (RA Björn Leineweber) aus Essen vertritt die Interessen von Jutta Kieber, welche Autorin von Gedichten und Kurzprosa ist. Die Kanzlei Leineweber verschickte kürzlich in ihrem Namen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Gedicht als Ausfluss persönlich geistiger Schöpfung ein urheberrechtliches Werk seien. Die Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung sei ohne die Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf seiner eigenen Internetseite ein Gedicht von Jutta Kieber veröffentlicht zu haben, ohne die hierzu erforderliche Zustimmung der Autorin zu haben. Die Kanzlei Leineweber verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.