Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte wegen irreführender Preisangaben
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
HKMW Rechtsanwälte aus Köln,
dieses Mal wegen
irreführender Preisangaben.
Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen eines Händlers, welcher online auf der Plattform eBay Produkte aus dem Bereich Schmuck und Accesoires vertreibt. Die HKMW Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreibt und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Vorgaben nicht ein.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe ein einem Angebot eines Schlüsselanhängers in der Artikelbeschreibung einen Kaufpreis von 3,90 € genannt. Tatsächliche gäbe es jedoch keine Möglichkeit, den Schlüsselanhänger zu diesem Preis zu erwerben, der tatsächliche Preis betrage 4,90 €. Dies stelle nach Ansicht der HKMW Rechtsanwälte eine irreführende unwahre Angabe iSd. § 5 UWG dar und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher die Ansprüche des Mandanten der HKMW Rechtsanwälte begründen würde.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Nach Ablauf der von den HKMW Rechtsanwälten gesetzten Frist wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
22. März 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung