Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. März 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen
wegen
fehlender Angaben zur Herstellergarantie
Der IDO Verband ist uns bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Nun richten Sie sich erneut mit einer Abmahnung an solche Händler. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts, welches über eine gesonderte Herstellergarantie verfügt, den Verbraucher nicht ausreichend über diese informieren würde. Zudem fehlt es auch an einem Verweis darauf, dass dem Käufer diese Herstellergarantie neben den normalen Gewährleistungsrechten zusteht.
Der Ido Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.