Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Die Patenterie GbR im Auftrag der Kamindoktor International GmbH wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. März 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Die Patenterie GbR im Auftrag der Kamindoktor International GmbH wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern

Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Die Patenterie GbR im Auftrag der Kamindoktor International GmbH wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Die Patenterie GbR Patent- und Rechtsanwaltssozietät
im Auftrag der
Kamindoktor International GmbH aus Bamberg
wegen
unberechtigter Nutzung von Produktbildern.
Die Kanzlei Die Patenterie vertritt die Interessen der Kamindoktor International GmbH, welche online als Fachhändler u.a. für Kaminkassetten auftritt. Die Kanzlei Die Patenterie verschickte für diese gerade eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtet, der ebenfalls online auftritt und die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht zu erfülle.
Der Betroffene betreibt ebenfalls einen Online-Handel für Kaminöfen. Nun sei festgestellt worden, dass er Bilder aus dem Shop der Kamindoktor International GmbH heruntergeladen und in seinem eigenen Shop eingebaut zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Die ausschließlichen Nutzungsrechte lägen bei der Kamindoktor International GmbH, sodass die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. 19 a UrhG darstelle.
Die Kanzlei Die Patenterie verlangt für diesen Verstoß gegen das Urheberrecht vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke bereits beigefügt. Auch wird Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung auf Grundlage der Lizenz-Analogie gefordert. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.