Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München fehlerhafter Produktkennzeichnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München fehlerhafter Produktkennzeichnung

Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München fehlerhafter Produktkennzeichnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Lauterer Wettbewerb e.V. aus München
wegen
fehlender Produktkennzeichnung (CE-Kennzeichnung).
Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.
Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene hat im Rahmen der Verkaufsangebote von Beleuchtungskörpern versäumt die Energieeffizienzklasse eines zum Verkauf angebotenen Elektronikgerätes nach den Regeln der EU-Verordnung auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung zu Vermerken. Auch eine Registrierung bei der Stiftung EAR sei unterblieben. Des weiteren wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass seine Kontaktadresse nicht hinterlegt worden sei.
Der Lauterer Wettbewerb e.V. fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.