Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner wegen falscher Widerrufsbelehrung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. März 2019

Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?

Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner wegen falscher Widerrufsbelehrung

Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner wegen falscher Widerrufsbelehrung
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach
im Auftrag von
Reebig-Warenimport
wegen
Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten.
Die Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach vertreten die Interessen des Betreibers des eBay-Shops „Reebig-Warenimport“, welcher online unter anderem E-Shishas und E-Zigaretten vertreibt. Die Rechtsanwälte Awender & Wernder verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreibt und somit mit dem Mandanten der Rechtsanwälte Awender & Werner im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzen würde.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.