Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Schlösser im Auftrag von "s.media" wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. März 2019

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Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Schlösser im Auftrag von "s.media" wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien

Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Schlösser im Auftrag von „s.media“ wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt
im Auftrag einer Fotografin, die unter PIXELIO als
s.media
auftritt, wegen
unerlaubter Vervielfältigung geschützter Fotografien.
Rechtsanwalt Sascha Schhlösser aus Erfurt vertritt die Interessen der Fotografin Gabi Schmidt, welche auf der Bildagentur-Seite „Pixelio“ unter dem Namen „s.media“ auftritt. RA Schlösser verschickte nun eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene hätte unerlaubterweise Fotos, deren Urheber Gabi Schmidt ist, auf Internetseiten vervielfältigt. Die Nutzungsbedingungen der Agentur Pixelio besagen, dass der Nutzer von Werken durch diese Seite in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit dem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen hat:
„© Fotografenname / PIXELIO‘ “
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien müsse zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.
Diesen Erfordernissen sei der von der Abmahnung betroffenen nicht nachgekommen. Es wird vorgetragen, dass weder am Bild direkt noch am Seitenende ein entsprechender Urhebervermerk zugunsten von Frau Schmidt vorhanden war, obwohl dies nach den Lizenzbedingungen von PIXELIO zwingend erforderlich ist. Dies stelle nach Ansicht des RA Schlösser eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 13, 19a, 23 UrhG dar.
RA Schlösser verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch wird Beseitigung der Rechtsverletzung und Auskunft über den Umfang der Nutzung des urheberrechtlich geschützten Fotos verlangt. Daneben wird Schadensersatz und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.