Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung
Es mahnt der
VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
ab wegen
fehlender Produktkennzeichnung (CE-Kennzeichnung).
Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in einem Amazon-Angebot eines Elektro-Gerätes als Werbung einen besonderen Verweis auf das CE-Zeichen aufgenommen zu haben. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich jedoch lediglich um eine Bezeichnung, die sich jeder Hersteller selbst geben kann. Hierzu ist lediglich notwendig, dass er bestimmte Regeln eingehalten hat. Eine Kontrolle unabhängiger Art erfolgt nicht. Bei dem Verbraucher könne so der Irrtum entstehen, eine besondere Zertifizierung läge vor. Nach Ansicht des VGU stellt dies ein irreführendes Wettbewerbsverhalten und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Der VGU fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
26. Februar 2019
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