Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der arte fiori e.K. wegen der Verwendung der Bezeichnung „low carb“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
im Auftrag von
arte fiori e.K. aus Memmingen
wegen der Verwendung der Bezeichnung
„low carb“
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der arte fiori e.k. aus Memmingen, welche als online Händlerin im Bereich Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln auftritt. Sie verschickten nun einAbmahnschreiben an einen Großhändler, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online zum Verkauf anbietet. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der Health Claims Verordnung (HCVO).
Der Vorwurf bezieht sich auf die Bezeichnung der Produkte mit „low carb“. Bei dieser handelt es sich nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte um eine nährwertbezogene Angabe, wie sie in Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 HCVO definiert ist. Diese dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie in der Anlage der HCVO aufgeführt sind, Art 8 Abs. 1 HCVO. In der Anlage werden die Begriffe „low carb“ oder „Kohlenhydrate“ nicht genannt. Somit würde ein Verstoß gegen Art. 8 Abs.1 HCVO vorliegen. Dieser Verstoß begründet ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 3 a UWG.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
26. Februar 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung