Abmahnung Rechtsanwalt Christofer Schwarz wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien auf Facebook - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Februar 2019

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Abmahnung Rechtsanwalt Christofer Schwarz wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien auf Facebook

Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Christofer Schwarz im Auftrag von „fotobopp.de“ wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien auf Facebook
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Christofer Schwarz aus Wörrstadt
im Auftrag des
Eduard Bopp Sportfotograf (fotobopp.de)
wegen
unerlaubter Vervielfältigung geschützter Fotografien auf Facebook.
Rechtsanwalt Christofer Schwarz aus Wörrstadt vertritt die Interessen des Sportfotografen Eduard Bopp, welcher auf „www.fotobopp.de“ für den Bereich Food-, Produkt-, Hochzeits- und insbesondere Sportfotografie als Berufsfotograf tätig ist. RA Schwarz verschickte nun eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene hätte unerlaubter Weise Fotos, deren Urheber Eduard Bopp ist, unerlaubter Weise auf Facebook vervielfältigt. Dies stelle nach Ansicht des RA Schwarz eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19a und 16 UrhG dar.
RA Christofer Schwarz verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Auch wird Beseitigung der Rechtsverletzung und Auskunft über den Umfang der Nutzung des urheberrechtlich geschützten Fotos verlangt. Daneben wird Schadensersatz und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.