Neue Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller im Auftrag von Rainer Deyhle wegen unverschlüsselter Verwendung des Webanalyse-Dienstes „Google Analytics“
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg
im Auftrag von
Rainer Deyhle
wegen der Nutzung des
Webanalyse-Dienstes „Google Analytics“, ohne die IP-Adressen der Webseitenbesucher zu anonymisieren.
Erneut versendeten die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg Abmahnung im Auftrag von Reiner Deyhle wegen Nutzung des Analyse-Dienstes „Google Analytics“ eine Abmahnung. Das Vorgehen der Rechtsanwälte ist uns bereits seit einigen Monaten bekannt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Webanalyse-Dienst zu nutzen, ohne den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ in ihre Webseite einzubinden. So werden die IP-Adressen der Webseitenbesucher unverschlüsselt an „Google-Analytics“ übersendet.
„Bei der IP-Adresse handelt es sich um ein personenbezogenes Datum. Die mittels des Überwachungsinstruments Google Analytics vorgenommene Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse des Klägers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gestalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar“, schreiben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller in der Abmahnung. Zum Beweis ist dem Abmahnschreiben ein Screenshot des Quellcodes der Webseite beigefügt.
Rainer Deyhle wurde uns bereits vor einiger Zeit mir seiner Firma CREDICON Ltd. bekannt. Auch diese verschickte für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen der unverschlüsselte Übermittlung von IP-Adressen durch die Nutzung von „Google-Analytics“ Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. Den nun von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller verschickten Abmahnschreiben, geht regelmäßig die Kontaktaufnahme von Rainer Deyhle mit dem Webseitenbetreiber durch Email voraus. In diesen weist Rainer Deyhle bereits auf die nach seiner Ansicht begangene Rechtsverletzung hin und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller fordern in ihren Abmahnungen ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
25. Februar 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung