Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Markus Zöller aus Münster im Auftrag der Rinelli GmbH wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Februar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Markus Zöller aus Münster im Auftrag der Rinelli GmbH wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Markus Zöller aus Münster im Auftrag der Rinelli GmbH wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
RA Markus Zöller aus Münster
Abmahnung im Auftag der
Rinelli GmbH
wegen
fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
Der Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster vertritt die Interessen des Inhabers der Rinelli GmbH. Diese vertreibt über einen Onlineshop Holzkisten (Wein- und Obstkisten). RA Zöller verschickte für diese nun – wie auch bereits vor ein paar Monaten – Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Rinelli GmbH im Wettbewerb steht.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Verkaufsangebote fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist und falsche Informationen zu den Widerrufsfolgen bereitgestellt. Außerdem wird gerügt, dass ein Widerrufsformular und eine Beschränkung auf die sogenannten „regelmäßigen“ Kosten der Rücksendung fehlen. Dies stellt nach Ansicht des RA Zöller Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar, welche Ansprüche der Rinelli GmbH begründen würden.
RA Zöller fordert daher im Namen der Rinelli GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.