Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine neue Anfrage wegen einer Abmahnung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen.
wegen zahlreicher
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Der IDO Verband ist uns bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Wir berichteten bereits einige Male, beispielsweise hier: http://www.ra-herrle.de/ido/?preview=true
Auch momentan verschickt der IDO wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an einen Online-Händler, welcher auf der Verkaufsplattform eBay.de ihre Waren anbietet. Der IDO rügt insbesondere, dass es den Verkaufsangeboten an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung fehle, unwirksame AGB verwendet werden und keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung erfolgt.
Der IDO Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro. Bevor jedoch eine Erklärung abgegeben wird, sollte geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Februar 2019
Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?