Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Fantastic Beasts: The Crimes of Grindelwald" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Februar 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Fantastic Beasts: The Crimes of Grindelwald"

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Fantastic Beasts: The Crimes of Grindelwald“
Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag der
Warner Bros. Entertainment GmbH
wegen des Filmtitels
„Fantastic Beasts: The Crimes of Grindlewald“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für das Magie-Abenteuer „Fantastic Beasts: The Crimes of Grindelwald“ (im deutschen: „Phantastische Tierwesen: Grindelwalds Verbrechen“). Dieser ist die Fortsetzung von „Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind“ aus dem Harry Potter Universum. Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.