Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Schmid & Stillner Rechtsanwälte im Auftrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wegen fehlerhafter Produktbeschreibung
Es mahnen die
Schmid & Stillner Rechtsanwälte PartGmbB aus Stuttgart
im Namen der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
ab wegen
fehlerhafter Produktbeschreibung
Die Schmid & Stillner Rechtsanwälte aus Stuttgart vertreten die Interessen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.. Sie verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, die als Händler in der Möbelbranche auftritt. Dabei verstößt diese nach Ansicht der Schmid & Stillner Rechtsanwälte gegen das Wettbewerbsrecht. Gerügt wird insbesondere, dass in den Verkaufsangeboten in den Onlineshops des Händlers die Waren nicht in geeigneter Weise beschrieben werden. Dies führe zu einer Irreführung des Verbrauchers und stelle somit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Die Schmid & Stillner Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung im Namen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
7. Februar 2019
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