Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Premium-Eventservice UG wegen Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Februar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Premium-Eventservice UG wegen Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Premium-Eventservice UG wegen Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen
Zurzeit mahnt die
Premium-Eventservice UG aus Berlin
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen
ab.
Die haftungsbeschränkte Firma Premium-Eventservice UG aus Berlin bietet Möbel für Events, wie bspw. Stühle, Pavillons und Hussen an. Zurzeit verschickte sie eine Abmahnung an eine Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay Kleinanzeigen anbietet und daher mit ihr im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der Premium-Eventservice UG weist der von der Abmahnung betroffenen Händler dabei ein wettbewerbswidriges Verhalten auf. Die von ihnen geschalteten Anzeigen enthalten keinen Hinweis auf die gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, sodass der Verbraucher von einer privaten Anzeige ausgehen könnte. Dieses Auftreten als „Schein“-privater stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz-Betrages gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.