Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB im Auftrag von ESCA Nahrungsmittelvertrieb e.K.
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin
im Auftrag von
ESCA Nahrungsmittelvertrieb e.K. aus Stahnsdorf.
Die DSK Dramburg Rechtsanwälte PartG mbB aus Berlin vertreten die Interessen des ESCA Nahrunsmittelvertriebs e.K., welcher Produkte aus dem Bereich Küchenzubehör und Feinkost vertreibt. Die Dramburg Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftitt. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt werden insbesondere,
- fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- fehlende oder nicht klickbare Links zu der Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU (OS-Link)
- fehlende Grundpreisangaben (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung)
- fehlende Nährwertkennzeichnung
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und auf eine künftige Geltendmachung von Ersatzansprüchen hingewiesen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.