Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte wegen fehlerhaften Textilkennzeichnung
Wieder mahnt die
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
ab, dieses Mal wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch eine
fehlerhafte Textilkennzeichnung.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher als online Händler im Bereich Herstellung und Vertrieb von Textilprodukten auftritt. Sie verschickten nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online auf der Verkaufsplattform Etsy.com vertreibt. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffenen gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der Textilkennzeichnung im Bezug auf die Verwendung des Begriffs „Merinowolle“.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von den FAREDS Rechtsanwälten gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
1. Februar 2019
Wettbewerbsrecht Abmahnung Tipps Wer mahnt was ab?