Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der DW Folienservice UG wegen Verstoßes gegen das VerpackungsG
Es mahnt die
Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München
im Auftrag der
DW Folienservice UG
ab wegen
Verstoß gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der DW Folienservice AG. Uns erreichte nun eine Anfrage wegen einer Abmahnung an eine Personen, die Aufkleber im deutschen Geschäftsverkehr angeboten habe und
dabei nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte wettbewerbswidriges Verhalten aufgewiesen habe. Insbesondere habe er systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr gebracht habe, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben. Diese Pficht zur Registrierung ergebe sich aus dem Verpackungsgesetz: Danach müsse sich jeder, der mit Ware befüllte Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ mit Namen und Kontaktdaten registrieren.
Ferner weisen die Zierhut IP Rechtsanwälte darauf hin, dass dies außerdem eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht iSd. § 3a UWG darstellen würde.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
31. Januar 2019
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