Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ernst Westphal e.K. wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. Januar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ernst Westphal e.K. wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ernst Westphal e.K. wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Zurzeit mahnt
Ernst Westphal e.K. (Geschäftsführer Thomas Krim) aus Hamburg
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay
ab.
Ernst Westphal e.K. aus Hamburg ist ein Unternehmen, welches unter anderem online Uhren, Ersatzteile und Zubehör vertreibt. Zurzeit verschickt dieses eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreiben und somit mit Ernst Westphal e.K. im Wettbewerbs stehen. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.