Kanzlei CJCH Solicitors für die Vero UK Ltd. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Januar 2019

Wer mahnt was ab? Abmahnung Tipps Urheber- und Internetrecht

Kanzlei CJCH Solicitors für die Vero UK Ltd. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware

Kanzlei CJCH Solicitors für die Vero UK Ltd. wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware
Uns erreichte eine Anfrage anlässlich eines Schreibens der
Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff
im Auftrag der
Vero UK Ltd.
wegen
unlizensierter Nutzung des urheberrechtlich geschützten Computerprogrammes „VISI“.
Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt die Interessen der Vero UK Ltd., welche die Urheberrechte an der Software VISI (CAD/CAM-Software) besitzt. Die Kanzlei CJCH verschickt nun in ihrem Namen via Email Schreiben wegen der unlizensierten Nutzung dieser Computersoftware. Diesem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe die Software VISI verwendet ohne eine entsprechende Berechtigung (Lizenz) hierfür besessen zu haben. Hierdurch entstünden der Vero UK Ltd. nach Ansicht der Kanzlei CJCH Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz.
Die Kanzlei CJCH fordert in ihrem Schreiben lediglich zur Stellungnahme auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!