Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakob wegen Verletzungen von Informationspflichten auf amazon - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Januar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakob wegen Verletzungen von Informationspflichten auf amazon

Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakob wegen Verletzungen von Informationspflichten auf amazon
Es mahnt wieder
RA Volker Jakob aus Bad Endbach
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Verletzung von Informationspflichten auf amazon
ab.
Der Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach vertritt die Interessen eines Händlers, welcher auf amazon.de Künstlerwaren vertreibt. RA Volker Jakob verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform amazon.de vertreibt und somit mit dem Mandanten des RA Volker Jakob im Wettbewerb steht. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene unterlassen hat die Verbraucher über sämtliche Gegebenheiten vor und während des Vertragsabschlusses zu informieren. Hierin läge ein Verstoß gegen die EU-RL 2011/83, so dass eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliege, welche Ansprüche beim Mandanten des RA Volker Jakob begründen würde. Eine ganz ähnliche Abmahnung des RA Volker Jakob erreichte uns bereits vor einigen Wochen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.