Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH wegen fehlender Widerrufsbelehrung
Es mahnen die
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
Forever Living Products Germany GmbH aus München
wegen
fehlender Widerrufsbelehrung
ab.
Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Forever Living Products Germany GmbH. Diese sei eines der größten Vertriebsunternehmen für Aloe Vera Produkte in Europa. Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte verschickte nun in ihrem Namen eine Abmahnung an einen Händler, der online auf eBay.de auftritt. Der von dem Schreiben Betroffene vertreibe Aloe Vera Produkte und stünden daher mit der Forever Living Products Germany GmbH in einem Wettbewerbsverhältnis. Nach Ansicht der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte halten die Abgemahnten hierbei die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass es den von dem Betroffenen eingestellten Verkaufsangeboten an einer Widerrufsbelehrung fehlen würde.
Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
14. Januar 2019
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