Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die HvLS Rechtsanwälte wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Erneut eine Abmahnung der
HvLS – Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte aus Berlin
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.
Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher online auf der Verkaufsplattform eBay.de Merchandisingartikel von Getränkeherstellern vertreibt. Die HvLS Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreiben und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftrete. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen. Eine ebensolche Abmahnung der HvLS Rechtsanwälte erreichte uns bereits vor einigen Monaten.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
8. Januar 2019
Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung