Zahlungsaufforderung des IDO e.V. wegen Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Dezember 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Zahlungsaufforderung des IDO e.V. wegen Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen

Zahlungsaufforderung des IDO e.V. wegen Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Zahlungsaufforderung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen
wegen
einer Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung.
Uns erreichte eine Mandats-Anfrage, welche sich auf ein Schreiben des IDO e.V. aus Leverkusen bezieht. Mit diesem Schreiben soll Zahlung von einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung geltend gemacht werden. Der IDO e.V. ist uns bereits bekannt für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten. Regelmäßig richtet sich der IDO mit Abmahnschreiben an Händler, welche ihre Produkte auf dieser Plattform anbieten und hierbei nach Ansicht der IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.
Insbesondere rügt der IDO e.V. in seinen Abmahnungen wiederholt:

Das jetzige Forderungsschreiben bezieht sich auf eine Unterlassungserklärung, welcher der Betroffene nach vorangegangener Abmahnung des IDO e.V. selbst unterzeichnet hat. Hiergegen habe der Betroffene nach Ansicht des IDO e.V. verstoßen, sodass nun ein Anspruch auf eine Vertragsstrafenzahlung bestünde.
Das Vorgehen des IDO e.V. zeigt die Gefährlichkeit der rechtliche Bindungswirkung, die durch die Unterzeichnung einer vorformulierten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung für den Abgemahnten eintritt. Auch eine Modifizierung des vorformulierten Textes kann keine vollumfängliche Abwendung von Ansprüchen bewirken. Wir raten somit auch weiterhin dringend von einer leichtfertigen Abgabe solcher Erklärungen ab.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.