Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der MissionDirect Trading Limited & Co. KG wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der MissionDirect Trading Limited & Co. KG wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Kanzlei Schroeder im Auftrag der MissionDirect Trading Limited & Co. KG wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Uns erreichte eine Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel
im Auftrag der
MissionDirect Trading Limited & Co. KG aus Berlin
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.
RA Lutz Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen der MissionDirect Trading Limited & Co. KG aus Berlin. Diese vertreibt online Ton- und Bildträger, unter anderem auch auf der Verkaufsplattform eBay.de. RA Schroeder verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreiben und somit mit der MissionDirect Trading Limited im Wettbewerb stehen. Nach seiner Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Zum Beweis der Verkaufs-Aktivitäten sind dem Schreiben sog. „Screenprints“ der aktuellen Verkaufsangebote und der Käuferbewertungen beigefügt. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.