RA Daniel Sebastian mahnt wieder im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Dezember 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

RA Daniel Sebastian mahnt wieder im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab

Abmahnungen RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des Samplers „Sunshine Live Vol. 58“
Weitere Abmahnung des
RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen des Samplers
„Sunshine Live Vol. 58“
Der bereits für Filesharing-Abmahnungen bekannte RA Daniel Sebastian aus Berlin verschickt erneut im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen Rechtsverletzungen an einem Musik-Sampler Abmahnungen. Der Titel „Sunshine Live Vol. 58“ soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung des RA Daniel Sebastian betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.