Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Die Patenterie GbR im Auftrag der Kamindoktor International GmbH wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht
Uns erreichte eine Abmahnung der
Kanzlei Die Patenterie GbR Patent- und Rechtsanwaltssozietät
im Auftrag der
Kamindoktor International GmbH aus Bamberg
auftritt, wegen
Verstößen gegen die Impressumspflicht und Angabe einer Datenschutzerklärung.
Die Kanzlei Die Patenterie vertritt die Interessen der Kamindoktor International GmbH, welche online als Fachhändler u.a. für Kaminkassetten auftritt. Die Kanzlei Die Patenterie verschickt für diese derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler richten, die ebenfalls online auftreten und die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht zu erfüllen.
Der Betroffene habe zum einen über einen erheblichen Zeitraum hinweg keine ordnungsgemäße Impressumsangabe auf seiner Internetseite aufgeführt. Insbesondere waren Angaben über die Anschrift, das Handelsregisters mit der entsprechenden Registernummer und die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Hierin sieht die Kanzlei Die Patenterie einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 TMG. Auch fehlte eine abrufbare Datenschutzerklärung, die über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form informiert. Dies Verstoße gegen § 13 Abs. 1 TMG.
Nach Ansicht der Kanzlei Die Patenterie stellen diese Unterlassungen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar die Ansprüche der Kamindoktor International GmbH begründen würden. Sie verlangen daher vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke bereits beigefügt. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Diese bemessen sich am Gegenstandswert der Streitsache, welcher von der Kanzlei Die Patenterie auf 15.000 Euro bemessen wurde. So wird letztendlich die Zahlung einer Gesamtsumme von 1.136,45 Euro zur Beilegung der Sache gefordert.
Sollten Sie ebenfalls von einer Abmahnung der Kanzlei Die Patenterie betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.