Wieder Abmahnungen der BD&E Rechtsanwälte wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung Abmahnung Ebay

Wieder Abmahnungen der BD&E Rechtsanwälte wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Abmahnungen der BD&E Rechtsanwälte wegen unberechtigter Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotografien im Rahmen von Verkaufsangeboten auf eBay

Uns erreichte wieder eine Abmahnung der
BD&E Rechtsanwälte aus Düsseldorf
wegen der
Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Fotografien im Rahmen von Verkaufsangeboten auf eBay.
Die BD&E Rechtsanwälte aus Düsseldorf vertreten die Interessen eines Fotografen und Inhaber von Urheberrechten an Produktfotografien. Sie verschicken in seinem Namen derzeit Abmahnungen wegen unzulässiger Verwendung dieser urheberrechtlich geschützten Fotografien auf der Verkaufsplattform eBay. In dem aktuellen Schreiben handelt es sich um ein Produktfoto eines Trinkglases. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass dieses Foto im Rahmen eines Verkaufsangebots benutzt wurde, ohne dass hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 Abs. 1, 31 UrhG beim Verwender lagen. Dem von den BD&E Rechtsanwälten vertretenen Mandanten stünden daher nach §§ 97, 97 a 101 UrhG Beseitigungs-, Auskunfts-, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche zu. Eine vorformulierte Erklärung ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der BD&E Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.