Urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Philipp Schuster wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. September 2018

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Urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Philipp Schuster wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien

Urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Philipp Schuster wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien
Zurzeit mahnt der
Fotograf Philipp Schuster (Philipp Schuster Photography aus Wien, Österreich)
wegen
unerlaubter Verwendung und Veröffentlichung geschützter Fotografien auf Internetseiten
ab.
Der Fotograf Philipp Schuster von Philipp Schuster Photography aus Wien verschickt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene einzelne Fotos einer Fotoreihe von mehreren Fotografien, die den Prozess einer Haarverlängerung durch Extensions zeigen, auf einer Internetseite veröffentlicht hat. Hierdurch seien die Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen Philipp Schuster verletzt worden.
Philipp Schuster forder zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem verlangt er Auskunft über Herkunft der streitgegenständlichen Fotographien und zur Nutzungsdauer, sowie zum Nutzungsverhalten und aller weiteren beweiserheblichen Unterlagen. Auch wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung als auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten verlangt.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung des Fotografen Philipp Schuster betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.