Abmahnungen des IDO e.V. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. September 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnungen des IDO e.V. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen

Abmahnungen des IDO e.V. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
Zurzeit mahnt der
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen
wegen
fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
im Rahmen von
Verkaufsangeboten auf eBay
ab.
Der IDO Verband ist uns bereits bekannt für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten. Aktuell richtet sich der IDO mit Abmahnschreiben an Händler, welche ihre Produkte auf dieser Plattform und hierbei nach Ansicht der IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.
Vorliegend rügt der IDO das Veröffentlichen von Verkaufsangeboten, bei denen die Widerrufsbelehrung wegen Fehlens der Angabe einer Telefonnummer nicht den gesetzlichen Vorgaben entspicht. In diesem Verhalten sieht der IDO Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und fordert von den Betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung. Daneben werden die die bereits entstandenen Abmahnkosten ersetzt verlangt, sodass zur Beilegung der Sache der Betrag iHv. 232,05 Euro verlangt wird.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung des IDO betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer gegebenenfalls beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die Abmahner in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.