Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Volker Fehrensen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. September 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Volker Fehrensen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Volker Fehrensen wegen unwirksamer Versanddauerbestimmungen
Zurzeit mahnt die
Kanzlei Volker Fehrensen aus Göttingen
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
im Rahmen von
Verkäufen auf amazon.de
ab.
Uns wurde bekannt, dass die Kanzlei Volker Fehrensen aus Göttingen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Betrteiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform amazon.de auftreten, abmahnt. Aktuell richten sich der Volker Fehrensen und Andrea Wüstefeld mit solchen Schreiben Händler, die in ihren Verkaufsangeboten durch die Kennzeichnung „voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ eine unwirksame Versanddauerbestimmung treffen. Die betroffenen halten nach Ansicht von Andrea Wüstefeld die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein.
In diesem Verhalten werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gesehen, die eine Schadensersatzforderung von Andrea Wüstefeld begründen würden. In den Schreiben wird daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 865 Euro gefordert. Im Falle, dass diesen Forderungen nicht nachgekommen wird, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens angekündigt. Bevor Sie sich jedoch mit einer Erklärung an Volker Fehrensen oder Andrea Wüstefeld richten, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.
Empfehlung:
Sollten Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, welches zudem eine sog. vorformulierte Unterlassungserklärung enthält, unterschreiben sie diese keinesfalls ungeprüft! Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text einer vorformulierten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.