Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. August 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V.
Uns erreicht eine Abmahnung des
Lauterer Wettbewerb e.V. (Vorstand RA Anne-Kathrin Wegener) aus München
wegen Verstößen gegen Normen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) .
Der Lauterer Wettbewerb e.V. hat bereits in der Vergangenheit Abmahnungen wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ausgesprochen. In dem konkreten Schreiben rügt der Lauterer Wettbewerb e.V. Verstöße gegen Normen des ElektroG. Dabei lautet der zugrunde liegende Vorwurf,dass bei der Stiftung EAR keine ordnungsgemäße Registrierung der Beleuchtungskörper/ Lampen erfolgt sei. Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Registrierung könne nicht mit der Vorschrift des § 6 ElektroG in Einklang gebracht werden,stelle daher einen Verstoß gegen die §§ 3, 3a, 8 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar und somit eine Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
In der Regel beinhaltet ein Abmahnschreiben die Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.