JBB Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. August 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

JBB Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen ab

JBB Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen ab
Uns erreichen Abmahnungen der
JBB Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
wegen Urheberrechtsverletzungen
durch die öffentliche Zugänglichmachung des Pay-TV- Senders „Sky“ u.a. in Gaststätten und Vereinsheimen.
Die JBB Rechtsanwälte verschicken gegenwärtig Abmahnungen für die „Sky“ Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. Dabei lautet der zugrunde liegende Vorwurf, dass der Betroffene ein Spiel der Fußballbundesliga ausgestrahlt habe, ohne dabei im Besitz eines erforderlichen Sky-Abonnements für gewerbliche Zwecke gewesen zu sein. Dadurch habe der Abgemahnte den Pay-TV-Sender „Sky“ der Öffenlichkeit zugänglich gemacht. Die JBB Rechtsanwälte sehen in der vorgeworfenen Handlung eine Verletzung der Nutzungsrechte im Sinne der §§ 2 Nr. 6,15 Abs. 2, 22 UrhG.
Die JBB Rechtsanwälte fordern einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 2.552,60 Euro geltend gemacht.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.