Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO e.V. gegen DaWanda-Shops
Uns erreichen erneut Hinweise für Abmahnung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
im Rahmen der
Einrichtung von DaWanda-Shops.
Der IDO Verband ist uns bereits bekannt für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betrteiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten. Aktuell richtet sich der IDO mit solchen Schreiben jedoch an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform „DaWanda“ vertreiben. Die betroffenen halten nach Ansicht der IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Insbesondere rügt der IDO die Verwendung
- fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
- unzulässiger AGB-Klauseln, insb. zur Rechtswahl
- unzureichende Datenschutzerklärungen und
- unzureichender Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss.
In diesem Verhalten sieht der IDO Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden. Bevor Sie eine Erklärung abgegeben sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.
Empfehlung:
Sollten Sie ein Abmahnschreiben des IDO erhalten haben, welches zudem eine sog. vorformulierte Unterlassungserklärung enthält, unterschreiben sie diese keinesfalls ungeprüft! Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.