Erneute Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der StockFood GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. August 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Erneute Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der StockFood GmbH

Erneute Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der StockFood GmbH
Uns erreichen erneut Hinweise, dass die
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag des
StockFood GmbH

wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung
urheberrechtlich geschützter Fotografien
Abmahnungen verschickt.
Wie bereits zuvor berichtetet verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen illegaler Vervielfältigung und unzulässiger Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Fotos, als deren Rechteinhaberin die StockFood GmbH angegeben, widerrechtlich verbreitet wurden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von bis zu mehreren tausend Euro verlangt, sowie ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.