Abmahnungen RA Daniel Sebastian im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen "Refx Nexus 2" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. August 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Sebastian / Berlin

Abmahnungen RA Daniel Sebastian im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen "Refx Nexus 2"

Hinweise zu Abmahnungen RA Daniel Sebastian im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen „Refx Nexus 2“
Uns erreichen Hinweise zu einer weiteren Abmahnung des
RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
reFX Audio Software Inc.
wegen der Computersoftware
„Refx Nexus 2“.
Daniel Sebastian aus Berlin soll Abmahnungen im Namen der reFX Audio Software Inc. wegen der Verbreitung von „Refx Nexus 2“ verschicken. Die Software soll über Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) angeboten worden sein. Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet RA Daniel Sebastian in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.