Weitere Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. August 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Weitere Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K.

Weitere Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Firma Ernst Westphal e.K.
Uns erreicht erneut eine Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel

im Auftrag der
Firma Ernst Westphal e.K. (Sitz in Hamburg)
wegen
Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten
bei Verkäufen auf der Internetplattform „eBay.de“.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen der Firma Ernst Westphal e.K., welche die Betreiberin eines Fachhandels für den Bedarf von Uhrmachern und Ersatzteilen von Uhren ist. Das Schreiben richtet sich an einen Online-Händler mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform“ eBay.de“ einen unternehmerischen Handel von Uhren und Schmuck, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerblichen Pflichtangaben zu erfüllen.
Der Abgemahnte registrierte sich als „privat“ auf der Internetplattform „eBay.de“, handelt bei seinen Angeboten jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einer Anbieterkennzeichnung. Die Kanzlei Schroeder sieht darin einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Gefordert wird das Unterlassen eines solchen Verhaltens und zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von der Kanzlei Schroeder Ersatz der entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro geltend gemacht.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.