Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH u.a. wegen "Dead Island Riptide" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. August 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH u.a. wegen "Dead Island Riptide"

Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH u.a. wegen „Dead Island Riptide“
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei .rka (Reichelt Klute Aßmann) aus Hamburg
im Auftrag der
Koch Media GmbH
wegen der Computerspiele
„Dead Island Riptide“ und
„Sleeping Dogs“.
Den Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, die beiden Computerspiele durch ein Filesharing-Programmes (P2P-Client) in unberechtigter Weise zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch den „Usern“ dieses Programmes die Möglichkeit verschafft zu haben, darauf Zugreifen zu können. Die Anwaltskanzlei .rka fordere in ihren Abmahnschreiben sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Schadensersatz. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Reichert Klute Aßmann in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages i.H.v. 900 € an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von .rka vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Koch Media GmbH.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.