Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hager Hülsen im Auftrag der Palleon GmbH u.a. wegen Angaben zum Widerrufsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. August 2018

Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hager Hülsen im Auftrag der Palleon GmbH u.a. wegen Angaben zum Widerrufsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hager Hülsen im Auftrag der Palleon GmbH u.a. wegen Angaben zum Widerrufsrecht
Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Hager Hülsen aus Miltenberg

im Auftrag der
Palleon GmbH
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Hager Hülsen Rechtsanwälte aus Miltenberg vertreten die Interessen der Palleon GmbH und verschicken für diese wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Das vorliegende Schreiben richtet sich an einen Händler, welcher Bekleidung im Internet zum Verkauf anbietet. Dem Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht zu erfüllen. Insbesondere werden in der konkreten Abmahnung die Angaben zum Widerrufsrecht gerügt. Unter anderem fehlen Angaben, oder es sind mangelhafte Angaben vorhanden, zum Verbraucherwiderrufsrecht, zur Widerrufsbelehrung oder eines Muster-Formulares zum Widerruf. Zudem mangelt es insbesondere an einem Hinweis auf die OS-Plattform und die rechtskonforme Zugänglichmachung dieses entsprechenden OS-Links im Rahmen des Angebots.
Die Hager Hülsen Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten i.H.v. 1.242,83 € verlangt.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719)
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.