Datenschutzrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wegen Verwendung des Webanalyse-Dienstes "Google Analytics" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. Juli 2018

Tipps Wer mahnt was ab?

Datenschutzrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wegen Verwendung des Webanalyse-Dienstes "Google Analytics"

Datenschutzrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wegen Verwendung des Webanalyse-Dienstes „Google Analytics“
Uns erreichen Hinweise zu Abmahnungen der
Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg
im Auftrag von
Rainer Deyhle aus Stuttgart

wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht.
Im vorliegenden Fall verschicken die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen, welche die Verwendung des Webanalyse-Dienstes „Google Analytics“ beanstanden. Den Betroffenen wird der Vorwurf gemacht, den Webanalyse-Dienst „Google Analytics“ in Gebrauch genommen zu haben, wobei diese die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten haben. Konkret geht es insbesondere um Verstöße gegen das Datenschutzrecht, die durch das Fehlen des Quellcode-Zusatzes „anonymizelP“ begründet werden. Der Zusatz „anonymizelP“ soll die Anonymität der User des Webanalyse-Dienstes „Google Analytics“ wahren.
Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Datenschutzverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.