Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Wetega UG u.a. wegen fehlender Widerrufsbelehrung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. Juli 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Wetega UG u.a. wegen fehlender Widerrufsbelehrung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Sandhage im Auftrag der Wetega UG u.a. wegen fehlender Widerrufsbelehrung
Uns erreichen Abmahnungen der
Kanzlei Sandhage aus Berlin

im Auftrag von der
Wetega UG
wegen
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Kanzlei Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der Wetega UG und verschickt für diese wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Schreiben richten sich an Online-Händler, welche ihre Produkte auf der Internetplattform „eBay.de“ vertreiben. Diese halten nach Ansicht der Kanzlei Sandhage die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an Angaben zur Ausübung eines Widerrufsrechtes. Es mangelt sowohl an einem Musterformular für die Ausübung eines Widerrufsrechts als auch an einer Widerrufsbelehrung. Weiterhin wird das Fehlen eines Hinweises auf die OS-Plattform und die rechtskonforme Zugänglichmachung dieses entsprechenden OS-Links im Rahmen des Angebots gerügt.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.