Neue Abmahnungen der Kanzlei Sarwari für VPS Film-Entertainment GmbH wegen “Nachtschicht für Rose Valerie“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Juli 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Neue Abmahnungen der Kanzlei Sarwari für VPS Film-Entertainment GmbH wegen “Nachtschicht für Rose Valerie“

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Sarwari für VPS Film-Entertainment GmbH wegen “Nachtschicht für Rose Valerie“
Uns erreichen Abmahnungen der
Kanzlei Sarwari aus Hamburg
im Auftrag der
VPS Film-Entertainment GmbH
wegen des Films
„Nachtschicht für Rose Valerie“
Der hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari versendet derzeit im Auftrag für die VPS Film-Entertainment GmbH Abmahnungen wegen des Films „Nachtschicht für Rose Valerie“. Der Vorwurf lautet auf illegale Verbreitung des Films im Rahmen von Filesharing in P2P-Netzwerken, also sog. Internettauschbörsen. Die Kanzlei Sarwari fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sarwari in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.