Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bülte Quick Bergmann wegen irreführender Angaben zum Widerrufsrecht eines eBay Angebots - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Juli 2018

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bülte Quick Bergmann wegen irreführender Angaben zum Widerrufsrecht eines eBay Angebots

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Bülte Quick Bergmann wegen irreführender Angaben zum Widerrufsrecht eines eBay-Angebots
Uns erreichen erneut Hinweise für Abmahnung der
Kanzlei Bülte Quick Bergmann im Auftrag der A1 Kontor Bramgau UG
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Kanzlei Bülte Quick Bergmann verschickt wieder Schreiben an Online-Händler, welche ihre Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreiben. Diese halten nach Ansicht der Kanzlei Bülte Quick Bergmann die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. In dem vorliegenden Fall geht es insbesondere um irreführende Angaben über die Frist zur Ausübung eines Widerrufsrecht bei den Informationen in einem Angebot auf der Plattform „eBay.de“.
Die Kanzlei Bülte Quick Bergmann sieht in diesen Angaben Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.
Durch die Schreiben wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt. Daneben können auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen enthalten sein. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem durch die Kanzlei Bülte Quick Bergmann im Schreiben hoch bezifferten Gegenstandswert.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.