Hinweise zu Abmahnungen der Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Juni 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Abmahnung Ebay

Hinweise zu Abmahnungen der Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Hinweise zu Abmahnungen der Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Uns erreichen Hinweise, dass die
Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte aus Köln
im Auftrag von
marineersatzteile.de
wegen der Veröffentlichung
urheberrechtlich geschützter Fotografien auf eBay
Abmahnungen verschickt.
Die Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte verschicken unseren Informationen nach derzeit Abmahnungen wegen unzulässiger Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien auf der Verkaufsplattform eBay. Sie vertreten die Interessen des Herrn Michael Schröder, der als Händler für Bootszubehör im Internet in Erscheinung tritt. Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass Fotos, an denen Herr Michael Schröder die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzen soll, im Rahmen in eines Verkaufsangebots benutzt wurden, ohne gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 Abs. 1, 31 UrhG dazu befugt zu sein.
Hierin sehen die Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte eine Verletzung der §§ 16, 17 und 19a UrhG. Geltend gemacht werden daher nach Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche. Eine Vorformulierte Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung ist der Abmahnung zur Unterzeichnung beigefügt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich der beigefügten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.