Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch RA Gereon Sandhage für die Hartlieb-Augenoptik GbR
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen des
RA Gereon Sandhage
im Auftrag von
Hartlieb-Augenoptik GbR
wegen
Verstoßes gegen gesetzliche Informationspflichten
bei Online Verkäufen.
RA Gereon Sandhage vertritt die Interessen der Hartlieb-Augenoptik GbR, welche als Internethändler auftritt. Die Schreiben richten sich an Mitbewerber mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe online einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Hierdurch würde der Hartlieb-Augenoptik GbR eine wettbewerblicher Nachteil entstehen.
Insbesondere rügt RA Sandhage
- fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
- fehlende der gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung
- fehlerhafte Angaben zur Rückerstattung
- fehlender OS-Links
- nicht klickbare OS-Links
- unzureichende Angabe der Lieferfristen
- irreführende Angaben zum Versand („Einschreiben versichert“)
- irreführende Angaben zum Versand ins Ausland („Auslandsversandkosten auf Anfrage“)
- unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
und sehen in diesem Verhalten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.
Gefordert wird sowohl Schadensersatz als auch die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.