Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwälte Awender & Werner - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Mai 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung Ebay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwälte Awender & Werner

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwälte Awender & Werner
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der
Awender & Werner Rechtsanwälte

wegen
Verstoßes gegen gesetzliche Informationspflichten
bei Verkäufen auf eBay.
Awender und Werner vertreten die Interessen des eines Mandanten, welche als Internethändler auftritt. Die Schreiben richten sich an Mitbewerber mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform eBay.de einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen.
Der Abgemahnte registrierte sich als „privat“ auf der Internetplattform eBay, handelt bei seinen Angeboten von E-Shishas und E-Zigaretten jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten.
Insbesondere rügen Awender & Werner

und sehen in diesem Verhalten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.
Gefordert wird sowohl Schadensersatz als auch die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.