Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Kanzlei Schroeder - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. April 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung Aktuelles Abmahnung Ebay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Kanzlei Schroeder

 
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Kanzlei Schroeder
Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der
Kanzlei Schroeder aus Kiel

im Auftrag der
Firma Ernst Westphal e.K.
wegen
Verstoßes gegen gesetzliche Informationspflichten
bei Verkäufen auf eBay.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen der Firma Ernst Westphal e.K., welche als Internethändler auftritt. Die Schreiben richten sich an Mitbewerber mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform eBay.de einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen.
Der Abgemahnte registrierte sich als „privat“ auf der Internetplattform eBay, handelt bei seinen Angeboten jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einem Hinweis auf die OS-Plattform und die rechtskonforme Zugänglichmachung dieses entsprechenden OS-Links im Rahmen des Angebots. Außerdem soll eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt und widersprüchliche Angaben bezüglich etwaiger Rücksendekosten gemacht worden sein.
Gefordert wird sowohl Schadensersatz als auch die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.