Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HvLS Rechtsanwälte - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. April 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HvLS Rechtsanwälte

Uns erreichen Hinweise auf Abmahnungen der
HvLS – Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte aus Berlin

im Auftrag von
Hiddemann & Weiss GbR
wegen
Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten
bei Verkäufen auf eBay.
Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen der Hiddemann & Weiss GbR, welche als Internethändler auftritt. Die Schreiben richten sich an Mitbewerber mit dem Vorwurf, der Betroffene betreibe über die Internetplattform eBay.de einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen.
Der Abgemahnte registrierte sich als „privat“ auf der Internetplattform eBay, handelt bei seinen Angeboten nach Ansicht der Hiddemann & Weiss GbR jedoch gewerblich und verstößt hierdurch gegen die ihn obliegenden Informationspflichten. Den in der Abmahnung benannten Auktionsangeboten fehlt es insbesondere an einem Hinweis auf das dem Verbraucher nach §§ 312 g, 355 BGB zustehende Widerrufsrecht und der Bereitstellung eines entsprechenden Muster-Widerrufsformulars. Daneben wird der Verstoß gegen die Impressumspflicht und das Fehlen eines Hinweises auf die OS-Plattform und die rechtskonforme Zugänglichmachung dieses entsprechenden Links gerügt. Hierin wird ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3,7 UWG und folglich eine unlautere geschäftliche Handlung gem. § 3 Abs. 1 UWG gesehen.
Die HvLS Rechtsanwälte fordern sowohl Schadensersatz für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.