Aldo Bachmann klagt weiter - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. März 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Aldo Bachmann klagt weiter

Uns erreichen weitere Klagen des Aldo Bachmann auf Zahlung aus Unterlassungsverpflichtungs-Verträgen, die durch dessen vorherige Abmahnungen erwirkt wurden.
Zurzeit geht Aldo Bachmann aus Nürnberg wieder vermehrt gegen vermeindliche Verletzungen von Unterlassungsverpflichtungs-Verträgen vor. So erhielten wir eine Klage seiner Rechtsanwälte, in denen die Vertragsstrafe wegen der unberechtigte Nutzung von Fotos auf eBay geltend gemacht wird. In dem uns vorliegenden Schreiben bezieht er sich auf eine Bildaufnahme einer Produktverpackung, auf der ein Bild gedruckt ist, von dem Aldo Bachmann der Urheber zu sein vorgibt. Diese Fotografie der Produktverpackung hatte der Beklagte für ein Auktions-Angebot benutzt. Aldo Bachmann beruft sich hierbei auf eine durch den Beklagten abgegebene Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung, welche er im Vorwege durch Abmahnung erwirkt hatte.
Aldo Bachmann hatte zuvor ein als „Berechtigungsanfrage“ betiteltes Abmahnschreiben an den Beklagten versendet. In diesem forderte er Schadensersatz für die unberechtigte großformatige Wiedergabe seiner urheberrechtlich geschützten Fotografien durch Abfotografie von Produktverpackungen un Nutzung dieser Fotografie zur Illustration eines Ebay-Auktions-Angebots. Zum Beweis seiner Urheberschaft fügte er in den Abmahnungen einen Ausdruck des Originalfotos bei. Zudem enthielt das Schreiben auch eine zur Unterzeichnung vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, durch die sich der Betroffene zur Unterlassung der künftigen öffentlichen Zugänglichmachung des benannten Fotos verpflichten sollte. Im Falle der Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer Unterlassungsstrafe in Höhe von 6.600 €
Auf eine solche vom Beklagten unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beruft sich Aldo Bachmann nun. Er behauptet, der Beklagte habe nach der Abgabe der Unterlassungserklärung weiterhin das genannte Bild im Internet öffentlich gemacht. Damit habe dieser gegen den Unterlassungsverpflichtungs-Vertrag, der mit Aldo Bachmann durch Unterschreiben der vorformulierten Erklärung zustande kam, verstoßen. Zum Beweis wird der Ausdruck eines Screenshots der URL vorgelegt, durch welche das Bild nach Abgabe der Unterlassungs-Erklärung durch die Beklagte noch abrufbar war.
Aldo Bachmann klagt nun auf Zahlung der Unterlassungsstrafe in Höhe von 6.600 € für das Nichtentfernen der Fotografie.. Daneben wird die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen, die Auferlegung der Gerichtskosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils beantragt.
Das Vorgehen des Aldo Bachmann zeigt die Gefährlichkeit der rechtliche Bindungswirkung, die durch die Unterzeichnung einer vorformulierten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung für den Abgemahnten eintritt. Auch eine Modifizierung des vorformulierten Textes kann keine vollumfängliche Abwendung von Ansprüchen bewirken. Wir raten somit auch weiterhin dringend von einer leichtfertigen Abgabe solcher Erklärungen ab.